Verhalten bei Einreisen aus Risikogebieten
Grundsätzlich sollten Gastgeber ihre Gäste, die aus
Risikogebieten anreisen wollen, darauf hinweisen, dass in Rheinland-Pfalz die
gültigen Einreiseregelungen gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung zu
beachten sind (https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/). Derzeit hat Rheinland-Pfalz für alle Einreisenden aus
Risikogebieten im In- und Ausland eine Quarantänepflicht beschlossen. Danach
sind Personen, die aus einer Risikoregion im Inland nach Rheinland-Pfalz
einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige
Quarantäne zu begeben. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf
der Durchreise (Durchreise heißt: der Geltungsbereich der Verordnung ist auf
unmittelbarem Wege zu verlassen). Zudem kann sie entfallen, wenn Menschen aus
einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem
Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.
Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.
Die
Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die
aus dem Risikogebiet kommen.
Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt.
Der Gast aus einem Risikogebiet ist verpflichtet, unverzüglich nach Einreise das für ihn am Urlaubsort zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Einreise aus einem Risikogebiet hinzuweisen. Dieser Verpflichtung muss er auch beim Vorliegen eines gültigen, negativen Corona-Tests nachkommen!
Eine Selbstauskunft der Mieter an den Vermieter ist vor Anreise obligatorisch !
Kreisverwaltung Ahrweiler, wir sind für Sie da:
Montags bis Mittwochs von 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstags, Tag des Bürgers, durchgehend von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitags von 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung
Telefon: 02641/975-610